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   OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89   

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https://dejure.org/1991,2072
OVG Niedersachsen, 23.09.1991 - 6 L 131/89 (https://dejure.org/1991,2072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.1991 - 6 L 131/89 (https://dejure.org/1991,2072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 1991 - 6 L 131/89 (https://dejure.org/1991,2072)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Pkw-Abstellplätze für die Nachbarn unzumutbar? (IBR 1992, 378)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 619
  • ZMR 1992, 36
  • BauR 1992, 55
  • ZfBR 1992, 47
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

    Diese Vorschrift kann insbesondere dann verletzt sein, wenn mehrere Garagen oder Stellplätze im Inneren von Wohnkomplexen oder im Hintergelände von Wohngrundstücken errichtet werden sollen, wo sie einen erheblichen Störfaktor für die Bewohner der umliegenden Häuser bilden und damit eine unzumutbare Minderung der Wohnqualität bewirken können (vgl. Urteil des Senats v. 23.9.1991 - 6 L 131 /89 -, BRS 52 Nr. 115 = BauR 1992, 55 = ZMR 1992, 37 = ZfBR 1992, 47 = Nds. Rpfl. 1991, 280).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von

    Sie dient der Nutzung zu Wohnzwecken; ständiger Zu- und Abgangsverkehr ist im Gegensatz zu Einstellplätzen für eine Spielhalle nicht zu erwarten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23. September 1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115, BauR 1992, 55 = juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

    Eine Relativierung der Schutzwürdigkeit eines Wohngartens mit Pergola und Schwimmbad auf die Abendzeit bzw. das Wochenende ist deshalb nicht angezeigt (vgl. zu Stellplätzen im rückwärtigen Bereich: Nieders. OVG, Urteil vom 23.9.1991, BauR 1992, 55; OVG Berlin, Urteil vom 26.7.1996, LKV 1997, 102; Sächs. OVG, Beschluß vom 24.6.1996, LKV 1997, 103).
  • VG Oldenburg, 03.08.2009 - 4 B 1418/09

    Zulässigkeit und nachbarschutzrechtliche Grenzen einer Unterbringung eines durch

    Auch in solchen Gebieten ist das Ruhebedürfnis der Bewohner umsomehr zu berücksichtigen, als ihre Wohnungen bereits erheblichem Straßenlärm von vorne ausgesetzt sind ( OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00

    Belästigung; Eigentümer; Garage; Garagenanlage; Gebot der Rücksichtnahme;

    Eine Anlage mit 23 Garagen im Hintergelände führt in jedem Fall schon wegen der Zahl der Garagen zu einer erheblichen Störung der Wohnruhe (Grosse-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Aufl. 1996, § 46 Rdnr. 12; OVG Lüneburg, Urt. v. 23.9.89 - 6 L 131/89 -, ZfBR 1992, 47).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 5476/95

    Nachbarrecht; Abwehranspruch; Heranrückende Bebauung; Bauvorbescheid;

    Abwehrrechte erkennt das Nds. OVG namentlich dann an, wenn das angegriffene Vorhaben in einem Bereich verwirklicht werden soll, der deshalb als "grüne Lunge" zu bezeichnen ist, weil er ein von der Straße abgesetztes Wohnen gewährleistet und von Bebauung sowie sonstiger Störung bislang freigehalten worden ist (vgl. z.B. Urt. v. 16.6.1982 - 1 A 143/80 -, BRS 39 Nr. 59; Senatsurt. v. 23.9.1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115).
  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 7 S 21.2293

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn - Stilllegung von Bauarbeiten

    Eine Baugenehmigung ist nicht teilbar, wenn ohne den abzutrennenden Teil kein sinnvolles oder dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 23.9.1991 - 6 L 131/89 -, Rn. 6, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2001 - 1 MA 2796/01

    Nachbarklage - Stellplätze für einen Lebensmittelmarkt

    Auf die Stellplätze angewandt, kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine Teilaufhebung hinsichtlich solcher Stellplätze nicht in Betracht, die als notwendige Stellplätze zu der genehmigten baulichen Anlage gehören (vgl. Beschl. d. Sen. v. 9.11.1989 - 1 M 94/89 - n.V.; Beschl. v. 6.11.1992 - 1 M 4717/92 - NdsRpfl 1993, 54; Urt. d. Sen. v. 23.9.1991 - 6 L 131/89 -, BRS 52 Nr. 115; a.A. OVG Berlin, Urt. v. 22.5.1992 - 2 B 22/90 -, NVwZ 1993, 593).
  • OVG Sachsen, 24.06.1996 - 1 S 248/96

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen Nachbarrechte; Einhaltung von Abstandsflächen

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  • VG Oldenburg, 29.08.2002 - 4 A 2921/01

    Allgemeines Wohngebiet; Grenzgarage; Nachbarklage

    Eine die Grenze der Unzumutbarkeit überschreitende Minderung der Wohnqualität (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. September 1991 - 6 L 131/89 - BRS 52 Nr. 115 zu § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO) des Grundstücks des Klägers, die bauplanungsrechtlich relevant wäre, ist nach allem nicht feststellbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1997 - 7 A 3730/96
  • VG Göttingen, 17.01.2002 - 2 A 2258/97

    Rücknahme einer Baugenehmigung und deren Ersetzung durch eine um eine

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